Berücksichtigung internationaler CSR-Rahmenwerke durch europäische Unternehmen

Für eine im Auftrag der Europäische Kommission (Generaldirektion Unternehmen und Industrie) erstellte Studie wurde analysiert, inwieweit eine Stichprobe von 200 europäischen Unternehmen aus 10 Ländern Bezug auf international anerkannte CSR-Rahmenwerke nimmt.

 

Die Stichprobe umfasst jeweils 20 zufällig ausgewählte, große Unternehmen (mehr als 1.000 Beschäftigte) aus den Mitgliedsstaaten Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Polen, Schweden, Spanien, Tschechien und Vereinigtes Königreich. Die öffentlich bereitgestellten Informationen dieser Unternehmen wurden auf Bezüge zu den folgenden Richtlinien und Prinzipien untersucht: United Nations Global Compact, Universal Declaration on Human Rights, United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights, OECD Guidelines for Multinational Enterprises, ISO 26000 Guidance Standard of Social Responsibility, ILO Core Conventions and the Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work, ILO Tripartite Declaration of Principles concerning Multinational Enterprises on Social Policy, Global Reporting Initiative (GRI).

 

 

Ergebnisse der Studie:

 

  • 68% der Unternehmen der Stichprobe beziehen sich in irgendeiner Form auf CSR; 40% beziehen sich auf mindestens eine der oben aufgeführten Rahmenwerke.
  • 33% der Unternehmen beziehen sich auf mindestens eines der folgenden Instrumente: den Global Compact, die OECD Guidelines oder die ISO 26000.
  • Nur 2% beziehen sich auf die Dreigliedrige Grundsatzerklärung über Multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der ILO; lediglich 3% auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
  • Sehr große Unternehmen (über 10.000 Beschäftigte) beziehen sich dreimal häufiger auf CSR-Richtlinien und -Prinzipien, als Unternehmen mit 1.000-10.000 Beschäftigten.
  • Dänische, schwedische und spanische Unternehmen beziehen sich im Vergleich zum Durchschnitt häufiger auf CSR-Richtlinien und Prinzipien. Unternehmen aus Deutschland, Polen, Tschechien und dem Vereinigten Königreich beziehen sich im Vergleich zum Durchschnitt seltener auf CSR-Richtlinien und Prinzipien. So bekennt sich z.B. keines der untersuchten deutschen Unternehmen zu den OECD Guidelines, der ISO 26000, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder der Dreigliedrigen Grundsatzerklärung der ILO.

 

Die Studie macht keine Angaben zur Repräsentativität der Stichprobe und zu der Frage, ob ein direkter Vergleich der Ergebnisse auf Länderebene methodisch korrekt und sinnvoll.

 

 

Im Rahmen Ihrer 2011 veröffentlichten neuen CSR-Strategie hatte die EU-Kommission vor allem große Unternehmen dazu aufgefordert, sich künftig stärker zu international anerkannten CSR-Richtlinien und -Prinzipien zu bekennen und diese bei der Entwicklung ihrer CSR-Konzepte zu berücksichtigen. (Quelle: UPJ)