CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Regierungsentwurf durch Bundes-regierung beschlossen

Das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten nimmt Gestalt an. Der Entwurf des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht wurde am 21.09.2016 von der Bundesregierung beschlossen.

Nach der Konsultationsphase zum Referentenentwurf des BMJV, zu der auch der Rat für Nachhaltige Entwicklung eine Stellungnahme abgab, hat die Bundesregierung am 21. September nun den Gesetzesentwurf beschlossen. Anschließend an die Vorlage im Bundesrat und –tag kann im Dezember mit der Umsetzung in deutsches Recht gerechnet werden. Alle Neuerungen für betroffene Unternehmen gelten dann ab dem Geschäftsjahr 2017.

 

Die Kernpunkte des Gesetzentwurfes beziehen sich auf die durch das Gesetz betroffenen kapitalmarktorientierten Unternehmen, die Neuerungen zur Vorlage von Informationen zu Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung sowie Diversitätskonzepten. Außerdem beinhaltet er signifikante Erweiterungen der damit verbundenen Sanktionsmaßnahmen.

 

Mit der Anwendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex ist es Unternehmen und Organisationen bereits heute möglich, ihrer Verpflichtung zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen nachzukommen. Es ist geplant, nach Verabschiedung des Gesetzes eine weitere juristische Prüfung zu beauftragen, die die Konformität des Deutschen Nachhaltigkeitskodex mit der deutschen Umsetzung der CSR-Richtlinie untersucht. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung wird ggf. auf dieser Basis im Frühjahr 2017 zügig erforderliche Anpassungen vornehmen. Ein Gutachten aus dem Jahr 2015 bestätigte bereits die Übereinstimmung des Nachhaltigkeitskodex mit der vorangegangenen EU-Richtlinie.

 

Weitere Informationen unter www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de