Nachhaltigkeitsreporting im Umbruch – Welcher Standard ist richtig?

G4, G3.1, G3 – der Nachhaltigkeitsprofi weiß sofort, was sich hinter diesen Kürzeln verbirgt. Allen anderen sei ein bisschen auf die Sprünge geholfen: Die Global Reporting Initiative veröffentlichte im vergangenen Jahr einen neuen Wurf ihrer international anerkannten und führenden Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. G4 heißt das Werk, das im Mai in Amsterdam über 1.600 Interessierten aus 69 Nationen vorgestellt wurde.

 

Inzwischen ist genug Zeit vergangen, um sich mit den über 300 Seiten umfassenden Leitlinien samt Implementation Manual vertraut zu machen. An eine Entscheidung musste sich dabei jeder GRI-Reporter heranpirschen: Wann berichtet man nach den neuen G4-Richtlinien? Oder andersrum: Wie lange berichtet man noch nach den alten Leitlinien G3 oder G3.1? Ist man lieber Vorreiter oder Nachzügler? Setzt man lieber mutig Akzente oder scheut man das Rampenlicht und schaut erst mal, was die anderen so machen? Schwenkt man schnell auf Neues um oder setzt man sich in Ruhe mit internen Prozessen auseinander?

 

Eingefleischte GRI-Anwender wissen aus Erfahrung, dass neue Richtlinien in der Regel recht schnell von den Unternehmen adaptiert werden. Jedoch bringt G4 Veränderungen mit sich, die sich nicht einfach durch das Erheben einer weiteren Kennzahl umsetzen lassen. Ein kurzer Blick auf die wesentlichen Neuerungen:

  • Der Fokus von G4 liegt auf der Materialität. Kurz gefasst bedeutet dies, dass die Unternehmen nicht mehr einfach die über 120 Indikatoren umfassende Liste durcharbeiten sollen. Vielmehr wird nun das Pferd wieder von vorne aufgezäumt: Erst sollen die Unternehmen in einem Materialitätsprozess bestimmen, welche Themen wesentlich sind und dann nur und ausschließlich die mit diesen Themen verbundenen Indikatoren berichten.
  • Dabei wird nicht mehr zwischen Kern- und Zusatzindikatoren unterschieden. Bei G4 werden alle Indikatoren mit gleich hoher Bedeutung ins Rennen geworfen, ihre Auswahl folgt der Relevanz für das Unternehmen.
  • Die viel diskutierten Application Level wurden abgeschafft. Stattdessen gibt es nun das Core und das Comprehensive Model. Kurz gefasst erfordert das Core Model eine reduzierte Zahl von Standardangaben (34 statt 58) und den Ausweis eines Specific Standard Indicators zu jedem Thema, das als wesentlich erachtet wird. Das klingt machbar. Viele Unternehmen, die bislang nach B-Level berichtet haben, geben bereits deutlich mehr Informationen preis.Das Comprehensive Model fordert zusätzlich – neben drei Details – einen großen Schwung Angaben zum Thema Governance & Remuneration: 21 Indikatoren, die in ihrer Detailliertheit selbst eingefleischte GRI-Experten überrascht haben. Außerdem müssen Comprehensive-Reporter alle Specific Standard Indicators berichten, die es für die als wesentlich identifizierten Themen gibt. Gerade international agierende Großunternehmen mit einer Vielzahl wichtiger Nachhaltigkeitsaspekte stehen damit einer beachtlichen Herausforderung gegenüber.
  • Eine weitere Aktualisierung ist der von G4 verlangte Blick auf die Wertschöpfungskette. Es müssen nämlich nicht nur die wesentlichen Themen innerhalb des Unternehmens bestimmt werden, sondern auch die relevanten Nachhaltigkeitsaspekte in der Wertschöpfungskette. Unternehmen, die schon vorher über den Tellerrand geschaut haben, haben nun die Nase vorn.
  • Es reicht auch nicht mehr, festzustellen, dass ein bestimmtes Nachhaltigkeitsthema für das Unternehmen wichtig ist. Es soll auch angegeben werden, wo der Sachverhalt im Unternehmen bzw. wo genau in der Zulieferkette relevant ist. Zweifelsohne werden künftig Nachhaltigkeitsberichte durch die zwei Indikatoren G4-20 und G4-21 wesentlich interessanter.
  • Der erweiterte Blickwinkel kommt auch bei den umfassenden Indikatoren zur Zulieferkette zum Tragen. Neben einer geforderten Beschreibung der Zulieferkette bei den Standardangaben (G4-12) sollen in den Specific Standard Disclosures Informationen zur Prüfung neuer Zulieferer hinsichtlich verantwortungsvollen Verhaltens gegeben werden (G4-EN32, G4-LA14, G4-HR10, G4-SO9). Diesen folgen vier weitere, die sich mit dem Monitoring und den entsprechenden Ergebnissen in der Zuliefererkette befassen.

 

GRI gewährt den Unternehmen eine Übergangszeit von zwei Berichtszyklen. Das heißt spätestens ab Ende 2015 müssen die Berichte nach G4 erstellt werden. Vorher haben Unternehmen die Wahl – sie können nach G3, G3.1 oder G4 berichten.
Wie entscheiden deutsche Großunternehmen? Ein erster empirischer Blick hinter die Kulissen der DAX-30-Unternehmen offenbart eine gewisse Unschlüssigkeit: Im Rahmen einer Onlineumfrage haben sich nur fünf auf einen Wechselzeitraum festgelegt. Zehn Unternehmen haben sich bislang nicht entschieden. Einige Antworten stehen noch aus. Entscheidungsfindung – die Qual der Wahl.

 

Quelle: csr-news