Neue Informationen: Nutzung des DNK als nichtfinanzielle Erklärung

Mit dem 30. April 2018 rückt der Stichtag näher, an dem der Großteil der über 500 berichtspflichtigen Unternehmen, Finanzinstitute und Versicherungen in Deutschland eine nichtfinanzielle Erklärung oder einen nichtfinanziellen Bericht veröffentlichen.

 

Mit dem DNK das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) erfüllen

Das macht sich auch in der DNK-Datenbank bemerkbar: Bis dato haben bereits 301 Anwender insgesamt 564 DNK-Entsprechenserklärungen veröffentlicht. Damit hat sich die Anzahl der Entsprechenserklärungen innerhalb von nur drei Monaten um etwa 20 Prozent erhöht. Aktuell sind 25 weitere Erklärungen bereit zur Veröffentlichung und fast 150  in Prüfung oder mit Feedback zurück zur Bearbeitung bei den Unternehmen.

Prof. Dr. Alexander Bassen (Universität Hamburg und Ratsmitglied des RNE) erklärt zur gesteigerten Nachfrage: „Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat sich mit dem juristischen Gutachten und der Umstellung der Prüfprozesse für den DNK auf die Anforderungen des CSR-RUG optimal eingestellt. Das bietet Unternehmen gerade im ersten Berichtsjahr Sicherheit und garantiert auch eine Mindestqualität der nichtfinanziellen Erklärung, wenn sie auf dem DNK basiert.“


Wir haben auf die steigenden Anwenderzahlen und die zum Teil engen zeitlichen Abläufe auf Seiten der Unternehmen reagiert und nicht nur den Prüfprozess, sondern auch die Datenbank an die neuen Anforderungen angepasst (mehr dazu unter „Neues aus der Datenbank“). In der im Januar veröffentlichten Orientierungshilfe für Anwender beschreiben wir detailliert alle wichtigen Aspekte zum CSR-RUG und die Nutzung der DNK-Entsprechenserklärung als nichtfinanzielle Erklärung/nichtfinanziellen Bericht.

DNK-Anwender, die ihre Entsprechenserklärung nach dem CSR-RUG erstellt haben und von uns geprüft wurden, erhalten zukünftig ein neues DNK-Signet. Das Signet taucht auf dem Deckblatt der Entsprechenserklärung auf und kann in die Unternehmenskommunikation eingebunden werden.

 

Es enthält den Vermerk, dass die Entsprechenserklärung vom Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex auf Konformität mit dem CSR-RUG durchgesehen wurde und als nichtfinanzielle Erklärung genutzt werden kann.

Die formale Durchsicht durch uns ersetzt nicht die Prüfung auf Rechtskonformität mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Entsprechend der Verantwortung für die Finanz- und Lageberichterstattung ist der Vorstand für die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung bzw. des Berichts verantwortlich und hat diese dem Aufsichtsrat  vorzulegen. Die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung bzw. des nichtfinanziellen Berichts obliegt diesem, es steht ihm frei, hierzu externen Sachverstand einzubeziehen Aufsichtsrat.

So sieht Prof. Dr. Alexander Bassen die Diskussion von Nachhaltigkeitsthemen damit zwangsläufig auch auf Ebene des Top-Managements: „Auf Dauer dürfte mit den Veröffentlichungen auch für Vorstände und Aufsichtsräte der Druck steigen, Verbesserungen der eigenen Nachhaltigkeitsleistung vorzunehmen.“


Neues aus der Datenbank

Die DNK-Checkliste unterstützt Anwender bei der Erstellung einer Entsprechenserklärung und gibt konkrete inhaltliche Hinweise zu den 20 DNK-Kriterien und Leistungsindikatoren. Die Checkliste wurde um zusätzliche Hilfestellungen für berichtspflichtige Unternehmen ergänzt. Die DNK-Checkliste ist in der DNK-Datenbank in der blauen Box am rechten Rand eingebunden.

Auch in den Templates, die Sie benutzen können, um vor dem Einpflegen in die Datenbank zunächst alle relevanten Informationen zu sammeln, wurde die Checkliste integriert und die Anforderungen des CSR-RUG eingepflegt.

 

Tipps für DNK-Anwender

Im Projektbüro Deutscher Nachhaltigkeitskodex sind wir täglich mit den inhaltlichen und technischen Herausforderungen rund um die Anwendung des DNK konfrontiert. Da gerade in den letzten Wochen einige Fragen immer wieder aufkamen, kommunizieren wir neben der Orientierungshilfe für Anwenderauch über Twitter Tipps und Tricks. Hier einige wichtige Hinweise:

  • Nutzen Sie das aktuelle Template mit allen Unterpunkten zu den einzelnen Kriterien im Erstellungsprozess! Das trägt maßgeblich dazu bei, den Prüfprozess zu verkürzen. Die Vorlage können Sie in Ihrem Unternehmensprofil unter „Downloads“ herunterladen.
  • Im Kontext von „Wesentlichkeit“ erwarten wir Angaben, die für das Verständnis der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die einzelnen Nachhaltigkeitsaspekte erforderlich sind. Hintergrund dieses Verständnisses ist, dass die wechselseitige Beziehung zwischen Geschäftstätigkeit des Unternehmens und Umwelt sowie Gesellschaft deutlich werden sollte.
  • Wenn eine Entsprechenserklärung bereits in Word vorgeschrieben wurde, kann es vereinzelt passieren, dass beim Kopieren in die Datenbank Formatierungsprobleme auftreten. Sollte das auch bei Ihnen der Fall sein empfehlen wir, die Inhalte über einen Text-Editor einzutragen. Dieses Vorgehen hat das Problem bisher in allen Fällen gelöst.
  • Wenn zu einzelnen Kriterien noch keine Informationen über beispielsweise Strategien, Konzepte und Risiken vorliegen, begründen Sie das Fehlen im Sinne des „explain“-Ansatzes. Anwender sollten dann aber auch ergänzen, zu wann geplant ist, diese Informationen zu veröffentlichen.
  • Banken sollten über die Auswirkungen und eingeleiteten Maßnahmen sowohl im Bankbetrieb (z.B. Energie- und Ressourceneinsatz in den Geschäftsräumen) als auch im Bankgeschäft (z.B. Praktiken bei der Kreditvergabe und Kapitalanlagen) berichten. Dass sich die politische Diskussion in diese Richtung entwickelt, lesen Sie im Aktionsplan der EU-Kommission zu Sustainable Finance sowie dem Abschlussbericht der EU-High Level Expert Group on Sustainable Finance.
  • Nichtfinanzielle Erklärungen (nfE) müssen auf der Internetseite des Unternehmens spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag und für mindestens zehn Jahre öffentlich zugänglich sein. Sie können aus der DNK-Datenbank heraus PDF- und Word-Dateien generieren und in Ihre Website einbinden. DNK-Entsprechenserklärungen können als nfE auch im Bundesanzeiger hochgeladen werden.

 

Quelle: www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de