Es ist ein Aufreger-Thema in der Bäckerbranche, nun handelt die Regierung: Das Finanzministerium will dafür sorgen, dass Lebensmittelspenden für Bedürftige künftig nicht mehr besteuert werden. Ziel ist eine bundesweit einheitliche Regelung.
Das deutsche Steuerrecht gilt als bürokratisches Ungetüm, das schon so manche Merkwürdigkeiten hervorgebracht hat. Eine davon sorgte in der Bäckerbranche für Unmut. Ein Bäcker, der sein Brot an eine Tafel für Bedürftige spendete, musste plötzlich kräftig Steuern nachzahlen. Denn laut Paragraf 3 des Umsatzsteuergesetzes unterliegen Sachspenden an gemeinnützige Organisationen der Umsatzsteuer. Bemessungsgrundlage sind die Herstellungskosten der Brötchen, die das Finanzamt mit der Hälfte des Verkaufspreises angesetzt hat. SPIEGEL ONLINE hat über den Fall berichtet.
Nun will das Finanzministerium dafür sorgen, dass Lebensmittelspenden künftig nicht mehr besteuert werden. “Wir arbeiten an einer Lösung und sind im Gespräch mit den Ländern, um zu einer bundesweit einheitlichen Regelung zu kommen”, sagte eine Sprecherin SPIEGEL ONLINE. Wie so oft im Steuerrecht ist die ganze Sache etwas komplizierter: Zum einen haben die Bundesländer ein Mitspracherecht, zum anderen muss auch EU-Recht beachtet werden. Das Ministerium hofft, dass es bis zum Herbst eine Lösung gibt.
Eine Möglichkeit wäre, den Wert der Ware nach Geschäftsschluss mit null zu beziffern. Dann könnten Lebensmittelspenden an die Tafeln gehen, ohne dass die Bäcker dem Finanzamt etwas abgeben müssen. Bisher hängt es von den einzelnen Finanzämtern ab, ob der Paragraf angewandt wird. Oft stufte der Fiskus die Essenspenden sowieso als wertlos ein. “Der Wert solcher Spenden ist in der Tat null. Insofern darf in der Praxis keine Umsatzsteuer anfallen, auch wenn Lebensmittelspenden grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind”, sagte Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbands des deutschen Handwerks.
Möglich wäre auch, dass die Spender von den Tafeln einen sehr niedrigen symbolischen Preis verlangen. Dann orientiert sich die Bemessungsgrundlage daran und nicht an den Herstellungskosten für die Lebensmittel.
Im Fall des Bäckers aus Sachsen wollte der Fiskus insgesamt 5000 Euro kassieren. Denn auf Vorprodukte wie Mehl, Zucker oder Hefe zahlt der Unternehmer ebenfalls eine Umsatzsteuer. Und die zieht er später von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld ab. Wenn Materialien und ihre Produkte nicht verkauft, sondern verschenkt werden, gilt dieser sogenannte Vorsteuerabzug nicht. Denn die Versorgung von Bedürftigen gilt als Leistung – und darauf werden Steuern fällig. Wirft der Bäcker die Sachen aber einfach in den Müll, verlangt das Finanzamt kein Geld.
Auch die Tafeln dürften über den Reformwillen des Ministeriums erleichtert sein. Der Bundesverband der Tafeln berichtete, einige Bäckereien hätten angesichts der drohenden Steuerforderungen ihre Spenden eingestellt. (Spiegel-Online)