Umsatzsteuer bei passivem Sponsoring

Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt in einem aktuellen Erlass dar, dass nicht nur der bloße Hinweis auf den Sponsor umsatzsteuerrechtlich keine Folgen hat, sondern auch der umgekehrte Fall, bei dem der Sponsor mit seiner Unterstützung einer gemeinnützigen Einrichtung wirbt.

Weitere Informationen erhalten Sie im Erlass